Hotel-Lexikon
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(1) allg.: Verpflichtung zu einer Leistung, die eine Person (Schuldner) gegenüber einer anderen Person (Gläubiger) hat. (2) Billanzierung: Verbindlichkeit eines Unternehmens werden nach Fristigkeit, geleisteten Sicherheiten, Ursache der Verbindlichkeit und Person des Gläubigers gekennzeichnet, wie z. B. Verbindlichkeiten aus Lieferungen- und Leistungen, Anleihen, Anzahlungen von Kunden, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Bei Eventual-Verbindlichkeiten besteht Ungewissheit darüber, ob Inanspruchnahme erfolgt; dazu gehören Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, Bürgschaften, Gewährleistungsverträgen und aus der Haftung von gestellten Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten; sie werden auf der Passiv-Seite der Bilanz in einer Vorspalte oder unter der Bilanz gesondert ausgewiesen. Sonstige Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten, die nicht aufgrund von Lieferungen- und Leistungen aus dem betrieblichen Umsatzprozess entstanden sind, wie z. B. Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden; unter sonstigen Verbindlichkeiten werden auch Aufwendungen des laufenden Geschäftsjahres bilanziert, die erst im folgenden Geschäftsjahr zu Auszahlungen führen (z. B. noch zu zahlende Mieten, Steuern)

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