Hotel-Lexikon
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Auch: Taxe, Wertgutachten. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften benötigt die finanzierende Bank zur Ermittlung des Beleihungswerts eines Objekts die Schätzung eines Sachverständigen. Dabei werden z. B. die Lage des Grundstücks, der Zustand des darauf errichteten Gebäudes und der erzielte oder nachhaltig erzielbare Mietertrag sowie die örtlichen Marktverhältnisse berücksichtigt.

 Steuer-Schätzung, zum einen die S. der Besteuerungsgrundlage einzelner Steuerpflichtiger, wenn der Steuerpflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Erklärungen zu geben vermag, oder wenn er Bücher und Aufzeichnungen, die er nach den Steuergesetzen zu führen hat, nicht vorlegen kann (individuelle Steuer-Sachätzung). Die Finanzbehörde hat dabei die Umstände zu berücksichtigen, die für die S. bedeutsam sind. Zum anderen wird als gesamtwirtschaftliche Steuer-S. die S. des voraussichtlichen Steueraufkommens bezeichnet.

In Deutschland besteht dafür der Arbeitskreis Steuerschätzungen, dem u. a. Vertreter der Bundesregierung (Bundesfinanz-, Bundeswirtschaftsministerium), der Länderfinanzministerien, der dt. Bundesbank und des Statistischen Bundesamtes angehören.

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