Hotel-Lexikon
Advertisement

No Show

Trotz Buchung reist der Gast nicht an. Bei Vorliegen eines gültigen Vertrages kann dann innerhalb von 7 Tagen eine No-Show-Rechnung gestellt werden. Lt. Rechtsprechung ist hierbei der vereinbarte Übernachtungspreis abzüglich ersparter Aufwendungen anzusetzen. Pauschal ist möglich 80% (ÜF) oder 60% (VP) anzusetzen. Allerdings sind die ersparten Aufwendungen bei einer einzelnen Übernachtung strittig. Man könnte auch fast 100% vertreten, da die Aufwendungen (Wareneinsatz Frühstück) bereits getätigt wurden. Auch das Personal wurde am Abend vorher bereits eingeteilt und die Heizung "hochgestellt". Es bleiben also allenfalls Wasser- und Stromverbrauch sowie Wäschereinigung. In den AGB's für Übernachtungen kann dies bereits vor ab geregelt werden.

Das folgende Beispiel findet sich bei

http://www.berlin-tourist-information.de/deutsch/suchen-buchen/d_sb_unterkunft_agb.php :

Advertisement