Hotel-Lexikon
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Vor mehr als zehn Jahren wurde die bundesweit gültige Deutsche Hotelklassifizierung eingeführt. Sie dient der Vergleichbarkeit von Leistung und Preis. Nach mehreren Aktualisierungen werden heute 280 Kriterien in den Bereichen

 

  • Gebäude / Raumangebot
  • Einrichtung / Ausstattung
  • Service
  • Angebotsgestaltung und
  • hauseigener Tagungsbereich 


überprüft.

 

Der Gast erhält dadurch eine sichere und transparente Übersicht über die Leistungen und Angebote, die ihm ein klassifizierter Beherbergungsbetrieb bietet. Dadurch kann er einfach und schnell vergleichen, welche Einrichtungen ihn erwarten und was er während seines Aufenthaltes unternehmen kann.

Der Betreiber erhält mit der Sterneklassifizierung einen deutlichen Wettbewerbsvorteil, kann sich seinen Gästen klar präsentieren, zeigt welche der Standards er erfüllt und profitiert von der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit der Hotelsterne in Deutschland und Europa.

Die Klassifizierung erfolgt nur auf freiwilliger Basis. Deshalb kann jeder Betrieb selbst entscheiden, ob er sich am Verfahren beteiligen möchte. Ein Ausstieg ist zu jeder Zeit möglich. Aufgrund der Transparenz der Kriterien der Deutschen Hotelklassifizierung kann jeder Betrieb im Vorhinein ermitteln, in welche Kategorie er eingestuft werden wird.

Beteiligen können sich alle Beherbergungsbetriebe mit mehr als acht Betten, neben den klassischen Hotels, also auch Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen.

Die Auswertung erfolgt anhand eines Erhebungsbogens, den der Hotelier ausfüllt. Dieser wird per elektronischer Datenverarbeitung ausgewertet, woraufhin der Betrieb in eine der fünf international üblichen Sternekategorien eingeteilt wird. Die Klassifizierung ist drei Jahre gültig und kann neu beantragt werden.

Blum

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