Hotel-Lexikon
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Zum Ende jedes Geschäftsjahres ist von jedem Unternehmer ein Jahresabschluss aufzunehmen. In der Bilanz sind alle Vermögensteile und Schulden mit dem „richtigen“ Wert anzusetzen, Dieser Anspruch ist mit Bewertungsvorschriften versehen, um getäuschte Werte zu vermeiden. Sie dienen damit in erster Linie dem Schutz der Gläubiger, aber auch den tatsächlichen Verhältnissen orientierten Besteuerung. Eine willkürliche Über- oder Unterwertung der Bilanz wird somit ausgeschlossen.

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