Hotel-Lexikon
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Die Betriebshaftpflicht deckt die Haftpflichtrisiken von Hotelbetrieben ab. Schäden können durch Personal, Betriebsmittel, Gebäude und Grundstücke des Gastronomiebetriebes entstehen. Für zu haftende Schäden, die schuldhaft, also vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden, kommt dann eine Versicherung auf. Bestimmte Berufsgruppen, wie Ärzte, Architekten, Steuerberater, Notare, Rechtsanwälte, Versicherungsmakler sind sogar verpflichtet, eine derartige Versicherung abzuschließen. Falschberatungen oder falsche Berechnungen können schnell zu Fehlern führen, die einen größeren Schaden verursachen. Schadensersatz kann dann die finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens schnell überschreiten und sogar zur Insolvenz führen. Daher empfiehlt es sich, durch eine Betriebshaftpflichtversicherung diese Risiken abzusichern.

Versicherte:


  • Versicherungsnehmer, also der Unternehmer

  • Unternehmen als juristische Person

Versicherte Schäden:


  • Personenschäden

  • Sachschäden

  • Vermögensschäden, die in Verbindung mit einem Personen- oder Sachschaden stehen

  • die im Versicherungsschein enthalten 'sind und

  • während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstehen (Schäden in der Freizeit sind durch eine Privathaftpflichtversicherung gedeckt)

Nicht versichert sind:


  • Arbeitsunfälle, hier greift die Unfallversicherung

  • Ansprüche, die aus vertraglichen Verpflichtungen abgeleitet werden können

  • Schäden, die in der Freizeit entstehen

  • Geliehene, vermietete oder geleaste Gerätschaften (hier ist eine stationäre oder mobile Inhaltsversicherung notwendig)

  • Vermögensschäden, die nicht infolge eines Personen- oder Sachschadens auftreten

  • Vorsätzlich verursachte Schäden

  • Verletzungen von Urheber-, Marken- oder Patentrechten

  • Strafen, Bußgelder

Leistungen des Versicherers:


  • Prüft Ansprüche Dritter auf Schadenersatz

  • Führt den Prozess bei einem Rechtsstreit

  • Trägt Kosten des Rechtsstreites

  • Kommt für Schäden auf und leistet Schadenersatz direkt an den Geschädigten

Die Deckungssummen betragen in der Regel 2 Mio. Euro für Personen- und 1 Mio. Euro für Sachschäden pro Versicherungsfall. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle innerhalb eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte dieser Versicherungssummen.

Der Preis für die Prämie errechnet sich anhand der Branche, der Mitarbeiteranzahl und des Jahresumsatzes.

Matt Lamb FSH 11

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